Kundeninformation
Verpackungsverordnung
Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebenen Verkaufsverpackungen stellt unser Unternehmen die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV durch eine Beteiligung bei der Transpak AG sicher. TransPak erfüllt gem. § 11 Verpackungs-Verordnung als „Dritter“ Ihre Pflichten aus der Verordnung. Weitere Informationen finden Sie unter www.Transpak.de.
